Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 38 Bemessung der Disziplinarmaßnahme

§ 38 entspricht mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, und einer Folgeänderung zu § 22 dem bisherigen § 38 WDO. Die Überschrift wird angepasst.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0038