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Landesverwaltungsgesetz (LVwG)

Neufassung vom 2. Juni 1992 (GVOBl. 243, ber. 534), zuletzt geänd. durch Art. 1 G 2025 (GVOBl. Nr. 76) (Auszug)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0092_004

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