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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung – EZulV)

vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 266), zuletzt geänd. d. Art. 9 d. BerlBVAnpG 2024–2026 vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 634, 640)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_g_0030_06

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