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§ 73 (Dienstvereinbarungen)
Die Vorschrift wurde ersetzt durch § 63 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 n. F. (Abs. 1) sowie § 63 Abs. 3 n. F. (Abs. 2); zum aktuellen Rechtsstand s. G § 63.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0073
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