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Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2020 (GVBl. S. 1, ber. S. 111), zuletzt geändert durch Art. 41 Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften im Jahr 2024 vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 289)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_d_0816
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