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Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2020 (GVBl. S. 1, ber. S. 111), zuletzt geändert durch Art. 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes vom 6. Juli 2026 (GVBl. S. 145)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_d_0816

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