Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 44 Personalbindungszuschlag für Soldaten
Die Vorschrift ist durch Art. 2 Nr. 2 des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes – BwAttraktStG) vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 706) mit Wirkung vom 23. Mai 2015 (Art. 13 Abs. 1 BwAttraktStG) in das BBesG neu aufgenommen worden.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0044
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte