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Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung von Stellenobergrenzen für den staatlichen und außerstaatlichen Bereich (Stellenobergrenzenverordnung – StOGVO)

vom 22. Juni 2004 (GBl. S. 365), zuletzt geänd. d. Art. 9 d. G vom 18. Juli 2017 (GBl. S. 334, 339)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_g_0010_06

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