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Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung von Stellenobergrenzen für den staatlichen und außerstaatlichen Bereich (Stellenobergrenzenverordnung – StOGVO)

vom 22. Juni 2004 (GBl. S. 365), zuletzt geänd. d. Art. 10 d. BVAnp-ÄG 2022 vom 15. November 2022 (GBl. S. 540, 553)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_g_0010_06

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