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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung – EZulV)
i. d. Fass. der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), zuletzt geänd. durch Art. 74 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_d_0533
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