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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung – EZulV)
vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), zuletzt geändert durch Art. 9 d. BBVAnpG 2016/2017 vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2250, 2571)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_d_0533
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