Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 50 Vollstreckung von Verweis und strengem Verweis
Verweis und strenger Verweis sind in § 23 definiert. Kritisch zur Abgrenzung von Verhängung und Vollstreckung des strengen Verweises Dau, WDO, 4. Aufl. 2002, § 23 Nr. 4.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yt_0050
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte