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§ 50 Vollstreckung von Verweis und strengem Verweis
Verweis und strenger Verweis sind in § 23 definiert. Kritisch zur Abgrenzung von Verhängung und Vollstreckung des strengen Verweises Dau, WDO, 4. Aufl. 2002, § 23 Nr. 4.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yt_0050
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