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Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG)
vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 528, 764, 2012 S. 60, 92), zuletzt geändert durch § 73 d. G vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_n_0031
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