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Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG)

i. d. F. des § 2 des Gesetzes zum Neuen Dienstrecht in Bayern vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2024 (GVBl. S. 170, 193, 194)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_n_0031

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