• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 7 Fristversäumnis

Die Vorschrift regelt das Verfahren in den Fällen, in denen der Beschwerdeführer an der Einhaltung einer Frist durch Umstände gehindert war, die außerhalb seines Einwirkungsbereichs lagen. Dabei werden diese Umstände sowohl konkret als auch allgemein bezeichnet. Mit dem im Rahmen des NOG angefügten Abs. 2 wurde klargestellt, dass eine fehlende oder unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung immer dann als ein solcher Umstand anzusehen ist, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung vorgeschrieben war.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yo_0007

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: