Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 66 Aberkennung des Dienstgrades
§ 66 regelt Näheres zu der mit § 58 Abs. 3 Nr. 2 neu (Rz 4) vorgesehenen gerichtlichen Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Dienstgrades bei Angehörigen der Reserve sowie wehrpflichtigen früheren Soldaten, die noch zu Dienstleistungen herangezogen werden können.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yt_0066
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte