Startseite » Inhalt » Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Richterrecht und Wehrrecht » § 112 Unterhaltsleistung bei Mithilfe zur Aufdeckung von Straftaten
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 112 Unterhaltsleistung bei Mithilfe zur Aufdeckung von Straftaten

§ 112 entspricht mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache dem bisherigen § 110 WDO. Der in Artikel 13 Nummer 2 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) vorgenommenen Änderung der WDO zum 1. Januar 2025 entsprechend, verweist Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 auf das künftig in § 40 Absatz 1 SVG geregelte Ruhegehalt.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0112

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,56 *) PDF | 1 Seite

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: