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§ 116 (Übergangsregelung)
Der Regelungsgehalt dieser Vorschrift hatte sich mit den Neuwahlen 1974 und 1976 erschöpft. Die Vorschrift hatte danach keine weitere praktische Bedeutung mehr.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0116
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