Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 113 (Barrierefreiheit/Änderung des DRiG)
§ 113 enthielt ursprünglich die aus Anlass der Überleitung des PersVG 1955 auf das BPersVG 1974 erfolgten Anpassungen des Deutschen Richtergesetzes (DRiG), dabei § 4 sowie §§ 49 ff. DRiG. Insoweit war die Vorschrift seit 1974 umgesetzt und durch Zeitablauf funktionslos geworden (s. Rz 3).
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0113
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte