Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 1 (Anwendungsbereich des Gesetzes)
Die Vorschrift wurde ersetzt durch § 1 Abs. 1 n. F.;
zum aktuellen Rechtsstand s. G § 1.
Soweit im Text (oder in Rechtsprechung und Schrifttum) noch Fundstellen in K § 1 benannt werden, wird um Heranziehung der Erläuterungen zur Neufassung des Gesetzes gebeten;
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_k_0001
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte