• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 48 (weggefallen)

Nach § 85 Abs. 2 S. 1 BPersVG F. 1974 wählten Polizeivollzugsbeamte, die nicht das Wahlrecht zu den Personalvertretungen besaßen (langjährig nur noch in der Grundausbildung, s. K § 85 Rz 30 ff.), in jeder Einheit einen Vertrauensmann. Die Wahlbereiche wurden durch Erlass des Bundesministeriums des Innern nach § 85 Abs. 2 S. 2 BPersVG a. F. festgelegt. Das Wahlrecht war in § 85 Abs. 2 S. 1, S. 3 Nr. 1 BPersVG a. F. geregelt.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_h_0048

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: