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§ 96 Zusammensetzung, Amtszeit, Teilnahmerechte
Die Vorschrift hat im BPersVG F. 1974 keine Vorläuferregelung. Amtliche Begründung dazu s. BT-Drs 19/ 26820, S. 131.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0096_a
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