Startseite » Inhalt » Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder » § 53 Auswahl der freizustellenden Mitglieder
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 53 Auswahl der freizustellenden Mitglieder

Die Vorschrift ersetzt mit Abweichungen § 46 Abs. 3 S. 2 bis 5 F. 1989; Amtliche Begründung dazu s. BT-Drs 19/26820, S. 106. § 53 geht zurück auf § 42 PersVG 1955. § 42 Abs. 3 PersVG 1955 kannte nur die anlassbezogene bzw. bedarfsabhängige Freistellung im Einzelfall. Mangels Verteilungsvorschriften hatte der Personalrat in der Vergabe der ihm zugestandenen Freistellungen zunächst freie Hand. Die vorrangige Freistellung des Vorsitzes und der geschäftsführenden Mitglieder wurde als zwangsläufig betrachtet, so dass eine ausdrückliche Verankerung im Gesetz entbehrlich erschien.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0053

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 20,81 *) PDF | 28 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: