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Berliner Personalvertretungsgesetz (PersVG)

In der Fassung vom 14. Juli 1994 (GVBl. S. 338, ber. GVBl. 1995 S. 24), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (GVBl. S. 603, 606)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_d_0803

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