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Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
vom 3. September 1953 (BGBl. I S. 1267) in der Fassung des Gesetzes vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, ber. S. 1036), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 272 S. 34).
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_05_d_0030
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