• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 17 Eingruppierung

§ 17 regelt (wie § 17 TVÜ-Bund/VKA; auf die dortigen Erläuterungen kann verweisen werden) die neuen Eingruppierungen ab dem 1. November 2006 – seien es Änderungen der Überleitungs-Eingruppierung nach den §§ 4ff., seien es Eingruppierungen in neu begründeten Arbeitsverhältnissen – mit Rücksicht darauf, dass es außer für die Entgeltgruppe 1 und für die unter § 4 Abs. 1 Satz 2 oder 3 fallenden Ärzte noch keine neue „Entgeltordnung“ (Eingruppierungsvorschriften und Tätigkeitsmerkmale) gibt. Ferner ist die Weitergeltung bestimmter Zulagenvorschriften geregelt (vgl. unten Rz 11).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_g_0017

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 10,91 *) PDF | 5 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: