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§ 11 Kinderbezogene Entgeldbestandteile
Kinderbezogene Entgeltbestandteile des bisherigen Rechts sind die kinderbezogenen Anteile des Ortszuschlags nach § 29 Abschn. B Abs. 2, 4, 6 ff. BAT sowie die entsprechenden Sozialzuschläge nach § 41 MTArb/§ 33 BMT-G, jeweils einschl. der Erhöhungsbeträge für die untersten Gruppen nach den Vergütungs- bzw. Monatslohntarifverträgen.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_f_0011
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