Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
§ 1 Geltungsbereich
§ 1 bestimmt in den Absätzen 1 und 2 den persönlichen Geltungsbereich des TVÜ. Für darin nicht einbezogene Arbeitnehmer des Bundes oder eines VKA-Arbeitgebers gilt keine der Vorschriften des TVÜ, es sei denn, in der speziellen Vorschrift ist deren Geltung für diese Arbeitnehmer angeordnet.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_f_0001_a
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte