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Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K)
vom 1. August 2006, zuletzt geändert durch die Änderungsvereinbarung Nr. 14 vom 18. Mai 2022
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_04_d_0200
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