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§ 75 Übergangszahlung
Die Vorschrift des § 75 über die Übergangszahlung wurde durch das 2. BesVNG vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1173, 1190) in das BBesG eingefügt. Es folgten mehrfache Anpassungsänderungen.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0075
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