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Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung § 3 Bemessung der sonstigen Bezüge für erstmalig Ernannte

§ 3 behandelt ergänzend zum Anspruch der Beamten, Richter und Soldaten auf Bezüge nach § 2 die sonstigen Bezüge i. S. des § 1 Abs. 3 BBesG. Nachdem durch Art. 18 Abs. 1 des Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004 – BBVAnpG 2003/2004 – vom 10. September 2003 (BGBl. I S. 1798, 1805) das Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung vom 15. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3642) und das Urlaubsgeldgesetz vom 16. Februar 2002 (BGBl. I S. 686) aufgehoben worden sind, fielen als Folge dessen die Absätze 3 und 5 aufgrund Art. 17 Nr. 1b BBVAnpG 2003/2004 weg.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0073_a_003

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