Startseite » Inhalt » Besoldungsrecht des Bundes und der Länder » § 66 Kürzung der Anwärterbezüge
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 66 Kürzung der Anwärterbezüge

Die Vorschrift des § 66, die Regelungen über die Kürzung der Anwärterbezüge trifft, wurde im Rahmen der Neuregelung der Anwärterbezüge durch das Zweite Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG) vom 23.5.1975 (BGBl. I S. 1173) in das BBesG eingefügt. Die Vorschrift des § 66 bestand nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung lediglich aus einem Absatz, der mit dem Wortlaut des heutigen Absatzes 1 dieser Vorschrift bis auf 2 zwischenzeitlich erfolgte redaktionelle Änderungen wortgleich war. Diese Vorschrift sollte nach der Begründung die Möglichkeit geben, die Anwärterbezüge zu kürzen, wenn der Anwärter die vorgeschriebene Laufbahnprüfung nicht bestanden hat oder wenn sich die Ausbildung aus einem von ihm zu vertretenden Grund verzögert. Diese Kürzungsmöglichkeit sollte eine sparsame Verwendung von Steuermitteln in bestimmten Fällen ermöglichen, in denen die reguläre Ausbildungsdauer überschritten wird, und zugleich eine zusätzliche Möglichkeit geben, im Verwaltungswege auf einen baldigen Abschluss der Ausbildung hinzuwirken (vgl. zu allem BTDrucks. 7/1906 S. 91). Der Bestimmung des § 66 nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wurden auf Vorschlag des Innenausschusses des Bundestages die Absätze 2 und 3 hinzugefügt. Die Ergänzung der Vorschrift um diese Absätze sollte der inhaltlichen Konkretisierung des Absatzes 1 dienen (vgl. BTDrucks. 7/3213 und 7/3249).

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0066

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 20,81 *) PDF | 22 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: