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§ 64 Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärter (aufgehoben)
Die Vorschrift des § 64 ist durch die Regelung in Art. 2 Nr. 48 des Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts DNeuG vom 5. Februar 2009 mit Wirkung vom 12. Februar 2009 (Art. 17 Abs. 11 S. 1 DNeuG) aufgehoben worden.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0064
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