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§ 46 Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

§ 46 ist seit Aufnahme in die Neufassung des BBesG gem. Art. 1 2. BesVNG vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1173, 1185) inhaltlich mehrfach geändert worden.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_k_0046

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