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Landesverordnung über die Besoldung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Ämter und Kreise in Schleswig-Holstein (Kommunalbesoldungsverordnung – KomBesVO)

vom 24. April 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 489, ber. S. 547), zuletzt geänd. d. Art. 9 d. LVO vom 4. Dezember 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 815, 816)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_g_0150_05

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