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Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG)
Vom 13. Oktober 2021 durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2022 (Amtsbl. I 2023 S. 110)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_g_0120
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