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Landesverordnung über Leistungsbezüge sowie Forschungs- und Lehrzulagen im Hochschulbereich (RPHSchulForschZulV 2004)

vom 16. Juni 2004 (GVBl. S. 364), zuletzt geändert durch § 88 des Gesetzes vom 19. November 2025 (GVBl. S. 639, 668)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_g_0110_05

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