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Landesbesoldungsgesetz (LBesG)
i. d.Fass. d. Art. 1 d. G vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 158), zuletzt geänd. d. Art. 2 d. G vom 23. September 2020 (GVBl. S. 535)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_g_0110
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