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Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE)
i.d.Fass. der Bekanntmachung vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 266, 280), zuletzt geänd. d. Art. 4 d. BerlBVAnpG 2024–2026 vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 634, 636)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_g_0030_01
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