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Rundschreiben zu § 6 Versorgungsrücklagegesetz vom 1. 8. 2002 (VersRücklG)
– D II 1-221 145/1 – D II 3-223 100-4/1 – (GMBl. S. 656)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_f_0091
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