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Verordnung über die Gewährung von Auslandszuschlägen (Auslandszuschlagsverordnung – AuslZuschlV)
vom 17. August 2010 (BGBl. I S. 1177), zuletzt geänd. d. 12. ÄndVO vom 25. Januar 2022 (BGBl. I S. 96)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_d_0542
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