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Verordnung über einen Vorschuss bei der Inanspruchnahme von Familienpflegezeit oder Pflegezeit (Pflegezeitvorschussverordnung – PflZV)

vom 18. Juli 2013 (BGBl. I S. 2573), zuletzt geänd. d. Art. 5 d. G vom 19. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2362, 2366)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_d_0515

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