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Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (VLG)
vom 16. Mai 2002 (BGBl. I S. 1778), zuletzt geänd. d. Art. 39 d. G vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626, 634)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_d_0110
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