• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Einleitung Band III

Das Besoldungsrecht ist eine Sonderrechtsmaterie des Beamtenrechts. Es setzt ein Beamtenverhältnis, welches nach Maßgabe des „allgemeinen“ Beamtenrechts begründet worden sein muss, voraus und regelt für die Personen, die sich in einem solchen Verhältnis befinden, deren Besoldung (vgl. für die Bundesbeamten § 1 Abs. 1 BBesG). Zentrale Grundsätze des Besoldungsrechts sind, dass die Besoldung durch Gesetz geregelt wird und dass Beamte einen Anspruch auf Besoldung haben (vgl. §§ 2, 3 BBesG). Aus letzterem folgt auch, dass es nicht nur für den Dienstherrn eine objektiv-rechtlich wirkende Pflicht zur Gewährung einer Besoldung gibt, sondern dass der Beamte im Hinblick auf die Besoldung eine subjektiv-rechtliche und somit einklagbare Rechtsposition hat.

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_03_a_0050

Vollständiges Dokument downloaden



Einleitung Band III
11 Seiten, 69.27 KByte
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: