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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Bestimmung des Dienstvorgesetzten (DienstVVO-SMF)
erlassen als Artikel 22 der Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsverordnung 2014 (GVBl. 530) vom 16. September 2014 (GVBl. 530, 635)
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0091_005
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