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Verordnung über die beamtenrechtlichen Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (Beamtenzuständigkeitsverordnung MIL-BZVMIL)

vom 25. Januar 2012 (GVBl. II/12, [Nr. 06]), gändert durch Art. 2 der VO zur Übertragung von Zuständigkeiten des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft in den Bereichen Reisekosten und Trennungsgeld sowie zur Änderung der Beamtenzuständigkeitsverordnung MIL 2013 (GVBl. II Nr. 76)

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0077_018

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