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Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)

BayRS 2010-2-I, zul. geänd. durch § 2 G zu Änderung des BayVwVfG und anderer Rechtsvorschriften 2009 (GVBl. 376, 378), Art. 30 Abs. 4 BayHintG 2010 (GVBl. 738, 745), § 13 G zur Anpassung von Gesetzen an das G zum Neuen Dienstrecht in Bayern 2011 (GVBl. 689, 693), § 1 G zur Änd. des Bayerischen VwZVG und anderer Gesetze 2013 (GVBl. 370), § 1 Nr. 28 Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung 2014 (GVBl. 286, 289), § 1 G zur Änderung des BayVwZVG sowie weiterer Rechtsvorschriften 2018 (GVBl. 260), zul. durch § 1 Abs. 26 VO zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung 2019 (GVBl. 98, 101) – Auszug –

Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_02_d_0074_021

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