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§ 82 Errichtung, Zusammensetzung und Zuständigkeit der Wehrdienstsenate
§ 82 knüpft an den bisherigen § 80 WDO an. Neben redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, erfolgt aus systematischen Gründen und zur besseren Übersichtlichkeit eine Neugliederung. Die Überschrift wird neu gefasst, und die Bezeichnung des Bundesministeriums der Justiz wird angepasst.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0082
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