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§ 55 Behelfsvollzug bei Disziplinararrest
Die Vorschrift ist noch nicht zur Anwendung gekommen. Selbst in Auslandseinsätzen ist bisher von der Möglichkeit des Behelfsvollzugs kein Gebrauch gemacht worden.
Zitierfähig mit Smartlink: https://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_yt_0055
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